Mietbedingungen
Mietbedingungen
  1. Wagenübernahme: Der Mieter bestätigt den mängelfreien Zustand des Mietwagens, die kompletten Wagendokumente und Bordwerkzeuge im Fahrzeug.
  2. Benützungsberechtigung: Mieter und Fahrer (muss mindestens 21 Jahre alt sein,  und volle 24 Monate im Besitze eines gültigen CH-Führerausweises) bestätigen den Besitz der notwendigen Führerschein­kategorie. Die Benützungsberechtigung endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Mündliche Miet­verlängerungen sind nicht möglich. Weitere Fahrer ist nur bei in Kenntnissetzung des Vermieters gestattet. Die Haftung übernimmt der Mieter.
  3. Widerrechtliche Benützung: Dem Mieter werden CHF 100.–/Tag, min. CHF 500.– berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Wagen ohne Vorankündigung sicherzustellen und unter Kostenfolge von CHF 4.–/km, rückzuführen.
  4. Auslandfahrten: Grundsätzlich sind Auslandsfahrten strikt verboten. Nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters werden Ausnahmen gewährt. Länderspezifische Vorschriften und Ausrüstungen sind Sache des Mieters.
  5. Transportgüter: Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängerlast usw. gemäss Wagendokumenten.
  6. Treibstoffkosten: Im Mietpreis nicht enthalten. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übernommen und ebenso zurückgebracht. Nicht Auftanken des Fahrzeuges wird mit CHF 40.– plus Benzinkosten in Rechnung gestellt.
  7. Verkehrsbussen: Haftung des Mieters, zuz. Spesenaufwand des Vermieters.
  8. Ausserordentliche Verschmutzung: Aufwandverrechnung bis CHF 300.–
  9. Pannen: Bei Pannen sofort den Vermieter kontaktieren. Reifen-, Batterie-, Treibstoff- und Schlüsselpannen sind Sache des Mieters. Reparaturkosten von über CHF 300.– werden vom Vermieter nur nach vorgängiger Bewilligung vergütet.

    Alle Fahrzeuge haben bei der Haftpflichtversicherung einen Abschleppdienst abgeschlossen. Die Versicherung ist im Fahrzeugausweis links in der Mitte aufgeführt.
    Folgende Telefon-Nr. haben die verschiedenen Versicherungen:

    Zurich Versicherung: 0800 80 80 80
    Mobiliar-Versicherung: 0800 16 16 16 16
    Generali-Versicherung: 0848 800 400
    Carrosserie Theus: 081 286 99 77 / 079 470 55 66
  10. Unfall/ Karrosserieschäden: Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung sollten Sie einen Polizeirapport veranlassen.
  11. Wildschäden/ Diebstahl: Wildhüter- oder Polizeirapport veranlassen.
  12. Fahrzeugausfall: Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanischer Defekt usw. löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktion noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art. 
  13. Mieterselbstbehalte: Vollkasko CHF 1000.–, Haftpflicht CHF 500.–
  14. Rückgabe: Zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden, Mängel und andere ausserordentliche Ereignisse sind dem Vermieter zu melden. Ungemeldete Schäden werden dem Mieter nachbelastet. 
  15. Vorzeitige Rückgabe: Berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion.
  16. Annullationskosten von reservierten Fahrzeugen: Bis 48 Stunden vor Mietbeginn hat der Mieter eine Annullationspauschale von CHF 20.– an den Vermieter zu bezahlen. In den letzten 48 Stunden bis Mietbeginn sind es CHF 40.– pro Annullation.
  17. Fundgegenstände: Maximale Aufbewahrungsfrist des Vermieters ist 10 Tage.
  18. Grobfahrlässigkeit des Mieters/ Fahrers: Regressansprüche bleiben vorbehalten.
  19. Persönliche Angaben: Die Carrosserie Theus AG darf die persönlichen Daten (Name, E-Mail, etc.) aufbewahren und für eigene Marketingzwecke nutzen.

Der Mieter anerkennt den Mietvertrag mit allen Vertragsabschnitten, den Gerichtsstand Chur und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben zu seiner Person.

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