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Für Wohnwagen
 
Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt, und volle 12 Monate im Besitze eines gültigen CH-Führerausweises sein.
 
Der Mietbetrag ist vor Mietbeginn zu entrichten.
 
Bei Unfällen sowie bei Reparaturen von über Fr. 500.-- muss unverzüglich mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen werden.
 
Reparaturspesen unter Fr. 500.-- werden gegen detailliere Quittungen zurückerstattet.
 
Es dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
 
Das Fahrzeug muss gereinigt zurückgebracht werden.
 
Bei Auflösung des Mietvertrages wird der halbe Mietbetrag geschuldet, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet werden kann. Umtriebe werden in Rechnung gestellt.
 
Kann der Wagen nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht werden, ist der Vermieter sofort telefonisch zu benachrichtigen. Ausserdem hat dann der Mieter einen Zuschlag von Fr. 100.-- pro Stunde zu entrichten.
 
 
Abgabe Samstag ab 10.00 Uhr
 
Rückgabe Samstag bis 08.00 Uhr
 
 
 
Unbegrenzte Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug: Selbstbehalt Fr. 500.-- (Aufhebung nicht möglich).
 
Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug (persönliche Effekten ausgeschlossen). Selbstbehalt Fr. 1000.-- (kein Ausschluss des Kasko-Selbstbehaltes)
 
Achtung: Allfällige von der Versicherung abgelehnte Schäden (Grobfahrlässigkeit wie Alkohol etc.) sind in jedem Fall vom Mieter zu bezahlen.
 
Sämtliche Fahrzeugpapiere für Reisen in Europa (Ost-Europa-Reisen sind verboten)
 
Ess- und Kochgeschirr
 
Toilette inkl. chemische Zusatzmittel
 
1 Gasfüllung
 
Sonnenzelt
 
Anschlusskabel und Übergangsstecker.
 
Carrosserie Theus, Ringstrasse 18, 7000 Chur - Schweiz, email: admin@theus-chur.ch, tel: ++41-81-286 99 77, fax: ++41-81-286 99 78
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